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⇨ definición de Aktie (Wikipedia)
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Aktie (n.f.)
Aktienfonds, Aktienkapital, Industriepapier, Kapital, Papier
Aktie (n.f.) (Geschäft)
⇨ Eigene Aktie • Gewinn je Aktie • Global registrierte Aktie • Goldene Aktie • Junge Aktie • Sperrfrist (Aktie) • T-Aktie • Vagn Aktie Bolaget I Södertälje
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Aktie (n.) [Geschäft]
Aktie; Beteiligung[ClasseHyper.]
partie du capital d'une entreprise (fr)[Classe]
(Innengesellschaft; stille Gesellschaft; Kommanditgesellschaft; KG)[termes liés]
achetable - vendable (fr)[Caract.]
Aktie (n.)
Aktie (n.)
Descripteurs EUROVOC (fr)[Thème]
Aktie (n.)
Wertpapier[Hyper.]
Wikipedia
Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):
Aktien sind von Aktienoptionen zu unterscheiden − dem Recht, den Kauf oder Verkauf einer Aktie durch einseitige Erklärung ausüben zu dürfen.
In Deutschland werden die Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen, als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Aktien können (müssen aber nicht) an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.
Inhaltsverzeichnis |
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann in Form von Nennwert- oder Stückaktien verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie dem Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft. Dieses ist wichtig, da das Grundkapital nicht zu gleichen Teilen über alle Aktien verteilt sein muss. So kann z. B. ein Grundkapital von 100.000 Euro auf 1.000 Aktien à 50 Euro und 50 Aktien à 1.000 Euro aufgeteilt sein.
Nennwertlose Aktien (auch Quotenaktie oder Stückaktie) tragen keinen eigenen fixen Nennwert, sondern entsprechen ihrem Anteil am Grundkapital. Bei 1.000 Aktien und 200.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1000 oder 0,1 % am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 € (1.000 (Aktien) * 200 € = 200.000 €).
Der Buchwert einer Aktie berechnet sich - da der Buchwert des Unternehmens dem Eigenkapital entspricht - als: Buchwert pro Aktie = Eigenkapital / Anzahl der Aktien
Der Börsenwert eines Unternehmens errechnet sich nach der Formel: Börsenwert = Anzahl der Aktien * Börsenkurs
Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.
Unterscheidung nach Stimmrecht:
Unterscheidung nach Übertragbarkeit:
Unterscheidung nach Emissionszeitpunkt: (wird bei der zusätzlichen Neuausgabe von Aktien so definiert)
Unterscheidung nach Unternehmensanteil:
Sonstiges: Des Weiteren ist es rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.
Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an.
Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt.
Daneben sind Verbundaktien Sonderkonstruktionen, die mehrere Gesellschaften in einer Aktie verbriefen.
Als Aktienemission wird die Ausgabe (auch Emission) von neuen Aktien bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch Emittent genannt. Die Schaffung neuer Aktien ist in den folgenden Situationen möglich:
Die neuen Aktien können an ein breites Publikum platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer Investmentbank, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.
Zu der Preisermittlung gibt es verschiedene Verfahren: Festpreisverfahren, Auktionsverfahren (Amerikanisches und Holländisches) und das Bookbuilding-Verfahren.
Beim Aktiensplit erhält der Aktionär beispielsweise für eine alte Aktie zwei neue, wobei sich der Gesamtwert nicht ändert. Dies wird als Marktinstrument etwa eingesetzt, um den Handel mit der Aktie zu erleichtern. Wer bisher nur eine Aktie hatte, kann anschließend sozusagen einen Teil verkaufen, behält aber im übrigen alle Rechte als Aktionär.
Nach § 9 AktG ist es nicht gestattet, Aktien unter pari, d. h. zu einem Preis geringer als der Nennwert (Nennwertaktie) oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil des Grundkapitals (nennwertlose Aktie) zu emittieren. Die Ausgabe über pari ist erlaubt und stellt in der Praxis den Normalfall dar.
Der Name Wertpapier stammt daher, dass Aktien früher als effektive Stücke ausgegeben wurden, d. h. eine Urkunde, auf der z. B. Nominalwert oder Stückzahl angegeben waren.
Einer der ältesten Anteilscheine, der nach heutigem Verständnis als Aktie gelten kann, ist eine Urkunde aus dem Jahre 1288, die 1/8 der schwedischen Kupfermine in Falun verbrieft. Sie ist die älteste noch heute bestehende Aktiengesellschaft der Welt mit dem Namen „Stora Kopparbergs Bergslags Aktiebolag“.
Die „Vereinigte Ostindische Kompanie” war die erste Firma an der Börse im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie schloss sich 1602 aus mehreren Firmen zusammen und wurde somit zum Vorbild vieler ähnlicher, damaliger Handelskompanien und auch für die heutigen, modernen Aktiengesellschaften. Die ersten Aktien Deutschlands waren die der Dillinger Hütte im Jahre 1809.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts führte die Entwicklung dazu, dass Anteilseigner die Aktien in der Regel aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht mehr als einzelne Urkunden besaßen, sondern von einer Bank in einem Depot verwalten ließen. Bei den Depotbanken liegen heute meist keine effektiven Stücke vor, sondern es werden nur die Anteile verwaltet. Die sogenannte Sammel- oder Globalurkunde, auf der die Aktien verbrieft sind, wird meist bei einer Wertpapiersammelbank (in Deutschland der Clearstream Banking AG) verwahrt.
Aus dieser zentralen Depotverwaltung ergibt sich auch der große Einfluss der Banken, die das Stimmrecht stellvertretend für alle bei ihr verwalteten Aktien wahrnehmen können. In Deutschland muss heutzutage jedoch nach geltendem Recht jeder Aktionär für dieses stellvertretende Stimmrecht eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Es gibt aber weiterhin Aktien, die als Wertpapier ausgegeben werden, insbesondere bei nicht börsennotierten Unternehmen.
Ein Hobby ist das Sammeln von historischen, wertlosen effektiven Wertpapieren, sogenannte Nonvaleurs. Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und Schuldverschreibungen mit Zinsschein sowie Erneuerungsschein oder Talon.
Der Aktionär besitzt grundsätzlich folgende Rechte:
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht finanzielle Vermögensbilanzen, worin auch das Volumen des gehaltenen Aktienvermögens nach den Sektoren „Private Haushalte“, „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, „Finanzielle Kapitalgesellschaften“, „Staat“ und „Übrige Welt“ dargestellt wird, sowie als Verbindlichkeit, nach den emittierenden Sektoren „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, „Finanzielle Kapitalgesellschaften“ und „Übrige Welt“. Daten zur Zahl der Aktienbesitzer veröffentlicht das Deutsche Aktieninstitut. Demnach ist die Zahl der Aktionäre in Deutschland rückläufig. Waren es im Jahr 2000 noch über sechs Millionen, besaßen im zweiten Halbjahr 2010 nur noch 3,4 Millionen Deutsche Aktien.[1]
Aktien als Teil des Geldvermögens nach Eigentümern.
Das bestimmte Kapital einer Aktiengesellschaft (nach Obligationenrecht, Sechsundzwanzigster Titel) wird in Teilsummen zerlegt, für deren Verbindlichkeit nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Die Aktie selbst ist im Artikel 622 ff. des OR wie folgt erläutert:
Nonvaleur-Aktie von 1932
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