definición y significado de Auslandsvertretung | sensagent.com


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Definición y significado de Auslandsvertretung

Definición

definición de Auslandsvertretung (Wikipedia)

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Sinónimos

Ver también

Vertretung (n.f.)

ersetzen, verdrängen

Ausland (n.)

Inland

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Frases

Berufliche Vertretung • Beruflichen Vertretung • Diplomatische Vertretung in Namibia • Gesetzliche Vertretung • Liste der Leiter der deutschen Vertretung in Teheran • Liste der Leitung der deutschen Vertretung in Teheran • Organschaftliche Vertretung • Ständige Vertretung • Ständige Vertretung (Kneipe) • Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR • Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO • Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen • Vertretung (Deutschland) • Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund • Vertretung der Gliedstaaten • Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund • Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund • Vertretung des Freistaates Thüringen beim Bund • Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund • Vertretung des Landes Berlin beim Bund • Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund • Vertretung des Landes Bremen beim Bund • Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund • Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund • Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund • Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Berlin • Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund • Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund • Vertretung des Saarlandes beim Bund

Allianz Norwegischer Studenten im Ausland • Anderer Dienst im Ausland • Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland • Deutsches Ausland-Institut • Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen • Liste der Militärbasen der Vereinigten Staaten im Ausland • Liste der Vertreter der UdSSR im Ausland • Liste deutscher Schulen im Ausland • Liste von Militärbasen im Ausland • Liste von ehemaligen österreichischen Fußballspielern im Ausland • Militärbasis im Ausland • Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland • Nahes Ausland • P.E.N.-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland • Russische Orthodoxe Kirche im Ausland • Schnelleinsatzeinheit Wasser Ausland • Schnelleinsatzeinheit für Bergung im Ausland • Schweizer Schulen im Ausland • Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland • Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland

Diccionario analógico









Wikipedia

Vertretung

                   

Vertretung steht für:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
   
               

Ausland

                   

Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land”) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht.

Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).

Inhaltsverzeichnis

  Ausland aus politischer/historischer Sicht

Folgende politischen bzw. geschichtlichen Themenbereiche werden mit dem Begriff Ausland in Verbindung gebracht und haben je nach Bedeutung und Sichtweise unterschiedlichen Einfluss auf internationale Entwicklungen:

  Ausland aus ökonomischer Sichtweise

Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist die Abgrenzung zwischen In- und Ausland von großer Bedeutung, um einerseits makroökonomische Indikatoren wie Output und Einkommen berechnen zu können und um anderseits die staatlichen Zugriffsrechte auf Steuern und Abgaben bestimmen zu können.

  Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterscheidet man bei der Berechnung von Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationalprodukt danach, ob eine Leistung ökonomisch gesehen von Ausländern im Inland oder von Inländern im Ausland erbracht wurde.

  Zollrecht

Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU-Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen am Hochrhein, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).

  Umsatzsteuer

Im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen am Hochrhein, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen an der Küste: Emden, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Hamburg, Kiel; seit 1. Januar 2004 nicht mehr die Binnenfreihäfen Duisburg und Deggendorf), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.

  Einkommensteuer

Zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient. Ausland in diesem Sinne ist das Gebiet, das demnach nicht Inland ist.

  Weblinks

  Siehe auch

 Wikiquote: Ausland – Zitate
Wiktionary Wiktionary: Ausland – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
   
               

Auslandsvertretung

                   
  Schild „Bundesrepublik Deutschland – Honorarkonsul“

Auslandsvertretungen (auch Missionen genannt) sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland. Dazu zählen auch seine ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen.

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen. Während diplomatische Missionen die Interessen der Regierung eines Staates bei einer fremden Macht vertreten, nehmen konsularische Missionen (Konsularabteilungen bei Botschaften sowie Konsulate) vornehmlich die Interessen der Bürger des Entsendestaates im Empfangsstaat wahr und erfüllen Kontakt- und Verwaltungsaufgaben auf untergeordneten Ebenen.

In der Bundesrepublik Deutschland bilden das Auswärtige Amt (AA) und die Auslandsvertretungen eine einheitliche oberste Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz besteht aus der Zentrale in Bern und den über 300 Schweizer „Aussenvertretungen“. Auch der österreichische auswärtige Dienst ist organisatorisch dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) Österreichs angeschlossen.

  Zuordnung

Zu den diplomatischen Vertretungen gehören im Wesentlichen Botschaften und ständige Vertretungen (etwa bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen). Ebenfalls diplomatischer Natur sind Gesandtschaften, die als dauerhafte Einrichtungen (Vertretungen) im heutigen zwischenstaatlichen Verkehr allerdings kaum noch in Erscheinung treten.

Als diplomatische Vertretungen des Heiligen Stuhls (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt), die auch die Interessen des Staates Vatikanstadt vertreten, fungieren die Apostolischen Nuntiaturen. Sie sind traditionell Doyen für die Gesandtschaften in einem Land, sprich des örtlichen diplomatischen Corps.

Keine diplomatischen Vertretungen sind Konsularbehörden wie z. B. Generalkonsulate oder sonstige Konsulate (im Sprachgebrauch der Schweiz auch Konsularposten genannt). Sie gelten vielmehr als Auslandsvertretungen eigener Art und werden auch als konsularische Vertretungen bezeichnet.

Nicht zu den Auslandsvertretungen im eigentlichen Sinn zählen reine Verbindungsbüros, wie sie von bestimmten Regierungsstellen (z. B. Ministerien, Kriminalämtern etc.) bei fremden Regierungsbehörden oder internationalen Institutionen unterhalten werden.

Entgegen einer weit verbreiteten Anschauung gelten die Grundstücke oder Gebäude der meisten Auslandsvertretungen heute normalerweise nicht als exterritoriales Gebiet, gehören also völkerrechtlich keineswegs zum Territorium des entsendenden Staates. Sie genießen aber besonderen Schutz durch völkerrechtliche Abkommen.

  Weblinks

 Commons: Auslandsvertretungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


   
         
   

 

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