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Definición y significado de Copyright

Definición

definición de Copyright (Wikipedia)

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Sinónimos

Copyright (n. neu.)

Urheberrecht

Frases

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Diccionario analógico

Wikipedia

Copyright

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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©

Das Copyright [ˈkɒpiɹaɪt] (englisch: copy = „Kopie“ und right = „Recht“ → „Kopierrecht“) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte des Urheberrechts

In den USA musste das Copyright bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden (US Copyright Act 1909, Chapter 1 Sec. 11) und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt in den USA für neue Werke ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen (Copyright Term Extension Act). Eine Anmeldung des Copyrights bei der „Library of Congress“ ist für den Erwerb des Rechts nach aktueller Gesetzeslage nicht erforderlich, kann aber z. B. bei der Geltendmachung von Schadensersatz vorteilhaft sein.

Am 28. Oktober 1998 verabschiedete der US-Senat den heftig umstrittenen Digital Millennium Copyright Act, der die Rechte der Copyright-Inhaber stärken soll. Dieser stellt eine Reaktion auf die durch das Internet und andere digitale Technologien immer einfacher gewordene Reproduktion und Verbreitung von Werken dar.

Schreibweisen

Der Copyright-Vermerk ist primär (vor allem) vom Urheber und nur sekundär (außerdem) von Ort und Zeit (Zeitraum/Jahr/Datum) abhängig. Die Schreibweisen lauten:

  • Copyright © Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr),
  • Copyright © Urheber, Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© Urheber, Zeit(-raum)/Datum/Jahr) respektive
  • Copyright © Urheber (© Urheber).

Als zu vermeiden gilt: © Zeit(-raum)/Datum/Jahr by Urheber (Copyright © Zeit(-raum)/Datum/Jahr by Urheber) beziehungsweise © Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr by Urheber (Copyright © Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr by Urheber) und Ähnliches.

Die Ergänzung Copyright vor © ist alternativ auch möglich und empfehlenswert, da es das Erkennen von Copyrights verdeutlicht oder sogar erleichtert/erleichtern kann und für Unversierte auch eine Hilfe sein kann.

Selbiges (s. o.) gilt für den Tonträger-Vermerk ℗.

Copyright-Vermerk

Der Copyright-Vermerk (Symbol: ©, behelfsweise auch: (C) oder fälschlicher: (c), meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war (wie im Falle des Filmes Die Nacht der lebenden Toten von 1968). Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.

Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Erzeugung des Zeichens am Computer

Das ©-Zeichen hat die Unicode-Repräsentation U + 00A9. In Windows kann es mit der Tastenkombination Alt + 0169 auf dem Ziffernblock erzeugt werden. In gängigen Textverarbeitungsprogrammen kann man auch ein kleines c einklammern, dies wird dann durch das ©-Zeichen ersetzt. Auf Apple Macintosh OS X wird das Zeichen mit Alt + g erzeugt, in Microsoft Word mit Alt Gr + c.

Unter Linux gibt es mehrere Wege der Erzeugung. Das Zeichen trägt die Bezeichnung copyright und kann normalerweise mit xmodmap belegt werden. Es bietet sich an, es auf eine Mode_switch-Kombination zu legen, also eine Tastenkombination, welche eine Umschalttaste enthält. Ist eine Compose-Taste (Multi_key) eingerichtet, so lässt es sich über Composeoc generieren. Weiterhin erscheint das Zeichen durch Eingabe der Tastenkombination ShiftAlt Grc.

In HTML gibt es ein eigenes Character Entity für das ©-Zeichen. Es wird mittels der Zeichenfolge © erzeugt.

℗-Vermerk für Tonträger

Bei Tonträgern und Filmen wird häufig auch noch ein ℗-Vermerk – an einigen Stellen auch: (P) bzw. konfuser: (p) – angegeben, z. B.:

  • ℗ Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (℗ Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr),
  • Copyright © & ℗ Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© & ℗ Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr) oder
  • Copyright © Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr (© Urheber, Ort Zeit(-raum)/Datum/Jahr).

Das P steht für phonogram (zu deutsch: „Phonogramm“ bzw. „Fonogramm“ rsp. „Tonaufzeichnung“). Der ℗-Vermerk ist in einigen Ländern (nicht in Deutschland) erforderlich, um Tonträgerherstellerrechte geltend machen zu können. Das sind so genannte Leistungsschutzrechte. Geschützt werden sollen dabei nicht künstlerische, sondern wirtschaftlich aufwendige Leistungen des Tonträgerherstellers. Nur die erste Aufnahme auf einem Tonträger ist Gegenstand des Schutzes (z. B.: das Masterband). Im deutschen Recht finden sich entsprechende Regelungen in §§ 85 f. UrhG.

Vom Recht des Tonträgerherstellers zu unterscheiden sind Urheberrechte an den Kompositionen, Liedtexten oder der grafischen Gestaltung des Covers. Bei Bildtonträgern greift auch das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers, im deutschen Recht nach § 94 UrhG.

Ewiges Copyright und ewiger Anspruch auf Lizenzgebühren ohne Copyright

Laut einem englischen Gesetz (Section 301, Copyright, Designs and Patents Act 1988) müssen für Peter Pan auch nach Ablauf des Copyrights Lizenzgebühren zu Gunsten des Great Ormond Street Hospital Children’s Charity bezahlt werden, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Lizenzgebührenanspruchinhaber besteht.[1]

Die in Großbritannien heute noch gedruckten Ausgaben der erstmals 1611 erschienenen, König Jakob I. von England gewidmeten Bibelübersetzung (King-James-Bibel) tragen den Vermerk: All rights are vested in the Crown in the United Kingdom and controlled by Royal Letters Patent.

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: © – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

Urheberrechte online registrieren mit:

  • CopyClaim errechnet Hash-Wert und speichert Zeitstempel, www.copyclaim.com
  • Registered Commons errechnet Hash-Wert, liefert Zeitstempel von A-Cert nach Signaturgesetz, bietet Creative-Commons-Lizenzvorlagen und Perma-Link zu Werk, www.RegisteredCommons.org (englisch)

Einzelnachweis

  1. Copyright, Designs and Patents Act 1988 (c. 48), Office of Public Sector Information (OPSI), www.opsi.gov.uk (englisch)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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