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⇨ definición de Parlamentskammer (Wikipedia)
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Kammer (n.f.)
{archaic}: Gemach, Abstellraum, Bude, Dachgeschoß, Gelass, Gelaß, Gewehrkammer, Kabäuschen, Kabinett, Kabuff, Loch, Mansarde, Parlament, Plenarsaal, Raum, Schlafgemach, Schlafraum, Schlafzimmer, Schrank, Sitzungssaal, Spitzboden, Zimmer
Parlament (n. neu.)
Abgeordnetenhaus, Bundestag, Bürgerschaft, Hohes Haus, Kammer, Kongress, Landtag, Oberhaus, Plenum, Reichstag, Ständehaus, Unterhaus, Versammlung, Volksvertretung
Parlament (n. neu.) (Politik)
Kongress, Bundestag (Politik), Landtag (Politik), Nationalrat (Autriche, Suisse, Politik), Volkskammer (R.D.A., Politik), Volksvertretung (Politik)
Ver también
Kammer (n.f.)
↗ Boden, Bodenkammer, Dachboden, Dachgeschoss, Dachkammer, Dachstube, Mansarde, Speicher
Parlament (n. neu.)
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⇨ Mitglied der Ersten Kammer • Mitglied der Kammer • Mitglied der Zweiten Kammer • Thrombose (alt) Kammer • Zweite Kammer • direkt gewählte Kammer • erste Kammer • zweite Kammer
⇨ Europäisches Parlament • Lateinamerikanisches Parlament • nationales Parlament • regionales Parlament
⇨ Europäisches Parlament • Lateinamerikanisches Parlament • Zentralamerikanisches Parlament • nationales Parlament • regionales Parlament
⇨ Andreas Kämmer • Apostolische Kammer • Bahnstrecke Vöcklabruck–Kammer-Schörfling • Birgit Kämmer • Boyden-Kammer • Brauneberger Kammer • Böhmische Kammer • Der Traum der roten Kammer • Die Kammer • Die Kammer (Film) • Die helle Kammer • Erste Kammer • Erste Kammer der Generalstaaten • Frank Kämmer • Fürstliche Kammer (Braunschweig) • Gerichtliche Kammer • Grosse Kammer • Hans-Werner Kammer • Harry Potter und die Kammer des Schreckens • Harry Potter und die Kammer des Schreckens (Film) • Hünenbett ohne Kammer • Hünenbett ohne Kammer von Boltersen • Kammer (Gericht) • Kammer (Traunstein) • Kammer der Abgeordneten (Bayern) • Kammer der Gemeinden • Kammer der Technik • Kammer der Wirtschaftstreuhänder • Kammer für Arbeiter und Angestellte • Kammer für Handelssachen • Kammer-Lichtspiele • Klaus Kammer • Kleine Kammer • Mitglieder der Kammer der Abgeordneten (Bayern) • Salome Kammer • Sarawak-Kammer • Schloss Kammer • Sievert-Kammer • Sozialwissenschaftliche Bibliothek der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien • Zweite Kammer • Zweite Kammer der Generalstaaten
⇨ Aktuelle Stunde (Parlament) • Albanisches Parlament • Australisches Parlament • Braunauer Parlament • Britisches Parlament • Das Parlament • Die Grünen/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament • Einkammer-Parlament • Estnisches Parlament • Europäisches Parlament • Finnisches Parlament • Flämisches Parlament • Fraktion im Europäischen Parlament • Französisches Parlament • Föderales Parlament • Föderales Parlament (Belgien) • Föderales Parlament von Belgien • Gatas Parlament • Georgisches Parlament • Griechisches Parlament • Gruppe (Parlament) • Hanse-Parlament • Haushaltsausschuss (Europäisches Parlament) • Indisches Parlament • Irisches Parlament • Jugend und Parlament • Kosovarisches Parlament • Kroatisches Parlament • Kurzes Parlament • Langes Parlament • Langes Parlament (England) • Modell Europa-Parlament • Nauruisches Parlament • Neuseeländisches Parlament • Panafrikanisches Parlament • Parlament (Ghana) • Parlament (Singapur) • Parlament (Sri Lanka) • Parlament Gibraltar • Parlament der Bäume • Parlament der Republik • Parlament der Republik Moldawien • Parlament der Republik Österreich • Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland • Parlament von Kanada • Parlament von Victoria • Petitionsausschuss (Europäisches Parlament) • Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament • Rechtsausschuss (Europäisches Parlament) • Schlesisches Parlament • Schlesisches Parlament (Begriffsklärung) • Schottisches Parlament • Südkoreanisches Parlament • Unfruchtbares Parlament • Ungarisches Parlament • Zweikammer-Parlament • Österreichisches Parlament
Parlamentskammer (n.)
Descripteurs EUROVOC (fr)[Thème]
Kammer (n.)
Kammer (n.)
lieu d'amour (fr)[ClasseParExt.]
lieu où l'on dort (ou peut dormir) (fr)[Classe]
Schlafgemach; Schlafraum; Schlafzimmer; Kammer; Stube[ClasseHyper.]
Hotelzimmer[ClasseParExt.]
tente (fr)[DomainDescrip.]
Kammer (n.)
Loch[Classe]
tube d'un canon (fr)[ClasseParExt.]
four (fr)[DomainDescrip.]
arme à feu (fr)[DomainDescrip.]
Kammer (n.)
Kammer (n.)
Parlament (n.)
Bundesgerichtshof; Oberlandesgericht; Gerichtshof[ClasseParExt.]
Parlament (n.) [Politik]
Parlament (n.)
Wikipedia
Kämmer ist der Familienname folgender Personen:
Kaemmer ist der Familienname von:
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
Das Parlament (von altfranz. parlement ‚Unterredung‘; französisch parler ‚reden‘) ist die Volksvertretung, die in der Regel aus einer oder zwei Kammern bestehen kann.
Im übertragenen Sinn werden heute auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar.
Keine Parlamente im juristischen Sinne sind hingegen die Vertretungsorgane der Einwohner von Gebietskörperschaften (ohne eigene Staatlichkeit). Dazu zählen die Organe der Gemeinden (z.B. Gemeinderat) sowie die für Kreise und sonstige der mittelbaren Staatsverwaltung zugehörigen Körperschaften des öffentlichen Rechts tätigen Gremien.
Inhaltsverzeichnis |
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Etwa 30 bis 40 Prozent der Parlamente weltweit bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Gliedstaaten entsandt. Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise werden sogenannte Arbeits- und Redeparlamente unterschieden:
Als Parlament im weiteren Sinne werden zum Teil auch die Delegiertenversammlungen Parlamentarischer Versammlungen bezeichnet. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines „Parteiparlaments“, wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Parlamente, deren Mitglieder nur ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind, werden als Feierabendparlamente bezeichnet.
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger der Europäischen Union. Es handelt sich um ein Einkammernparlament; allerdings teilt es sich wichtige Funktionen (Legislative, Wahlfunktion, Budgethoheit) mit dem Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen (Exekutive) der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind.
Das britische Parlament, das Parlament des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, wird oft als die Mutter aller Parlamente bezeichnet. Es handelt sich um ein Zweikammerparlament und besteht aus dem House of Commons und dem House of Lords, die beide in London im Palace of Westminster tagen. Der jeweilige Monarch (seit 1952 Königin Elisabeth II.) bildet den dritten Teil des Parlaments, hat jedoch nur begrenzte Kompetenzen in der Gesetzgebung. Die besondere Stellung des britischen Parlaments liegt in seiner Parlamentssouveränität.
Das deutsche Parlament auf Bundesebene ist der Deutsche Bundestag. Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, durch welches die deutschen Länder gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Landesparlamente (Landtage). Darüber hinaus ist das Volk nicht nur durch die Wahl der Landtagsabgeordneten, sondern auch durch Volksentscheid und Volksbegehren an der Ausübung der Staatsgewalt beteiligt.
Das Parlament auf Bundesebene besteht in Österreich aus einem Zweikammernsystem: Dem stärkeren Nationalrat und dem Bundesrat, der sich aus Vertretern der österreichischen Bundesländer zusammensetzt.
Das Parlament eines Bundeslandes ist der Landtag. In den Bundesländern gilt also ein Einkammernsystem.
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat (Volksvertretung) und Ständerat (Kantonsvertretung) als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung die Bundesräte (Regierung) daraus jedes Jahr den Bundespräsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrates, den Bundeskanzler, den General (nur im Kriegsfall) und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden. Die Gesetzgebung erfolgt bei Differenzen zwischen den Kammern in einem sogenannten Differenzbereinigungs-Verfahren.
Das französische Parlament ist ebenfalls ein Zweikammerparlament und besteht aus dem Senat und der Nationalversammlung.
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerrat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem. Das litauische Seimas und das lettische Saeima bestellt jeweils den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Dem Parlament kommt die Legislative zu.
Reichstagsgebäude in Berlin
Bundeshaus in Bern
Landtagsgebäude in Vaduz
Parlament in Wien
Die Knesset in Jerusalem, Israel
Europäisches Parlament in Straßburg
Houses of Parliament in London
US-Kapitol in Washington
Palazzo Montecitorio in Rom
Ungarisches Parlament (Országház) in Budapest
Schwedischer Reichstag in Stockholm
Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo
Dänisches Parlament (Folketinget) in Kopenhagen
Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki
Große Halle des Volkes in Peking
Japanischer Reichstag (Kokkai), in Tokio
Griechisches Parlament (Βουλή Vouli) in Athen
Parliament von Neuseeland (Parliament House) in Wellington
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlement ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur „remontrance“ an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden („grande chambre“, „chambre des enquêtes“, „chambre de requêtes“, „tournelle criminelle“ und auch die „chambre de l'édit“ (bis 1685, siehe Widerrufung des Ediktes von Nantes). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels („noblesse d'épée“ wie auch der „noblesse de robe“) als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten sowie die gallikanische Opposition gegen die ultramontane Kirche gesellte.
Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren (diese Treffen fielen mit den christlichen Festen Ostern und Weihnachten zusammen). Die Geschichte des angelsächsischen Witan endete mit der Invasion der Normannen von 1066, die ihn durch eine curia regis (Gerichtshof des Königs) ersetzten; jedoch war diese noch bis ins 12. Jahrhundert auch unter den traditionellen Namen Witan oder Witenagemot bekannt.
Am 20. Januar 1265 lud Simon V. de Montfort, der gegen seinen Schwager Heinrich III. rebellierte, seine Anhänger ohne vorherige königliche Zustimmung zu einem Parlament. Neben 120 Kirchenmännern und 23 Earls wurden auch je zwei Ritter aus jeder Grafschaft und je zwei Bürger aus jedem Borough eingeladen – das erste Mal, dass Bürgerliche an einem englischen Parlament teilnahmen. De Montforts neue Regeln wurden 1295 durch Eduard I. mit dem Model Parliament formell bestätigt. Mit der Zeit entwickelte sich daraus das englische Parlament. Nach den Rosenkriegen im 15. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch auch mehr und mehr zum Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Das allgemein-polnische Parlament – der Sejm walny – entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Landtage – Sejmiki – zusammen, welche wiederum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Rzeczpospolita 10–12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und er rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi – „Nichts über uns ohne uns“ – von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm walny übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern – „drei Stände“ – den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte Mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der Vierjährige Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte, erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten Teilung Polens wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Großherzogtum Warschau (1807–1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815–1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in Galizien ein Landtag in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wieder eingeführt.
Das erste demokratisch gewählte deutsche Parlament war die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 in der Paulskirche. Hier wurde der Beschluss zur Paulskirchenverfassung gefasst, die allerdings nie umgesetzt wurde.
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