Publicitad R▼
⇨ definición de beichten (Wikipedia)
Publicidad ▼
Beichten (n. neu.) (Glaubensgemeinschaft;Religion)
Buße (Glaubensgemeinschaft, Religion), Büßen (Glaubensgemeinschaft, Religion), Bußübung (Glaubensgemeinschaft, Religion)
beichten (v.)
bekennen, eingestehen, gestehen, offen zugeben, geständig sein (Jura, Rechtswissenschaft)
beichten (v. trans.)
auspacken, aussagen, bekennen, eine Beichte ablegen, eingestehen, eröffnen, etwas zugeben, gestehen, Gewissen erleichtern, offenbaren, Schuld bekennen, sich erleichtern, Sünden bekennen, zugeben
Beichte (n.f.)
Anerkennen, Anerkenntnis, Anerkennung, Aussprache, Bekenntnis, Eingeständnis, Erkennung, Geständnis, Konfession, Schuldbekenntnis, Schuldgeständnis, Sündenbekenntnis, Zugeständnis
Beichte (n.f.) (Glaubensgemeinschaft;Religion)
Bekenntnis (Glaubensgemeinschaft, Religion), Konfession (Glaubensgemeinschaft, Religion)
Ver también
beichten (v. trans.)
beichten (v.)
↘ Anerkennen, Anerkenntnis, Anerkennung, Beichte, Bekenntnis, Eingeständnis, Erkennung, Geständnis, Schuldbekenntnis, Schuldgeständnis, Zugeständnis
Beichte (n.f.)
↘ konfessionell ↗ beichten, bekennen, eingestehen, geständig sein, gestehen, offen zugeben
Publicidad ▼
Beichten (n.) [Glaubensgemeinschaft , Religion]
vertu morale (fr)[Classe]
regret du fait d'un péché (fr)[Classe]
Beichte; Konfession; Bekenntnis[Classe]
Buße; Beichten; Büßen; Bußübung[ClasseHyper.]
sacrement religieux (fr)[Classe]
beichten (v.)
avouer (fr)[Classe]
se confesser (fr)[Classe]
beichten (v. tr.)
avouer (fr)[Classe]
beichten (v. tr.)
eingestehen, einräumen, zugeben[Hyper.]
Beichte, Bekenntnis, Konfession - Beichtvater[Dérivé]
Beichte (n.) [Glaubensgemeinschaft , Religion]
Beichte; Konfession; Bekenntnis[ClasseHyper.]
confesser (fr)[Nominalisation]
Buße[Hyper.]
beichten, bekennen[Dérivé]
Beichte (n.)
admission (en)[Hyper.]
beichten, bekennen, eingestehen, geständig sein, gestehen, offen zugeben[Nominalisation]
bekennen, singen, zugeben[Dérivé]
Wikipedia
Die Beichte (lat. confessio; Bußsakrament, auch Amt der Schlüssel) ist das mündliche Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung des Pönitenten oder Beichtkindes, gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Beichtvater, der sogenannten Ohren-, Einzel- oder Privatbeichte.
In der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirche ist sie eines der sieben Sakramente. Eine Generalabsolution ist nur ausnahmsweise, unter eng umgrenzten Bedingungen möglich. In der evangelisch-lutherischen Kirche ist die Beichte das dritte Sakrament. In anglikanischen und lutherischen Kirchen wird neben der Privatbeichte die sogenannte „allgemeine Beichte“ im Rahmen eines Gottesdienstes angeboten. Die altkatholische Kirche kennt – neben der Form des persönlichen Beichtgesprächs – das Bußsakrament als eigenständige „Feier der Versöhnung“ ohne individuelles Schuldbekenntnis.
Die Beichte kann in verschiedenen Formen abgelegt werden.
In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle, meist sakramentale Sündenvergebung im Namen Christi hinzielt, gewöhnlich ausgedrückt mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.
Christliche Kirchen beziehen sich in der Lehre von der Beichte unter anderem auf Berichte der Bibel.
„Jesus sagte noch einmal zu ihnen: ‚Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.‘ Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: ‚Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.‘“
– Johannes 20,21–23
Jesus Christus zu Petrus: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ (Matthäus 16,19)
Jesus Christus zu seinen Jüngern: „Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ (Matthäus 18,18)
Die biblischen Texte zur Beichte lassen nicht deutlich erkennen, ob sie privat oder öffentlich abgenommen wurde. Die erste nichtbiblische Erwähnung finden wir in der Didache, wo die Beichte erwähnt wird, aber nicht der Ritus, nach dem dieses Sakrament gespendet wurde. Auch der Hirte des Hermas kannte das Beichtsakrament, ging aber nicht auf die äußere Form ein. Erst der hl. Irenäus von Lyon schilderte eine öffentliche Beichte im Detail. Origenes verlangte die öffentliche Beichte im Fall von schwerwiegenden Sünden. Aus seiner Forderung kann man schließen, dass bei lässlichen Sünden die private Beichte genehmigt war. Die Entwicklung zur privaten bzw. Ohrenbeichte nahm ab dem Jahr 200 stets zu. Die Ohrenbeichte wurde oft bei Eremiten oder Mönchspriestern abgelegt. Der hl. Augustinus von Hippo († 430) erwähnt die öffentliche Beichte in keiner seiner Schriften; daraus schließt man, dass das Sakrament im 5. Jahrhundert überwiegend privat bzw. in der Form der Ohrenbeichte gespendet wurde. Allerdings wurde erst seit dem 9. Jahrhundert der Ablauf der Beichte vereinheitlicht, aber auch nur in groben Zügen. Die Iroschottischen Mönche verbreiteten die Ohrenbeichte in ganz Europa.[1]
Das Beichtgeheimnis ist seit Anbeginn ein als selbstverständlich geltender Bestandteil des Beichtsakramentes, allerdings gab es auch Verletzungen der absoluten Vertraulichkeit durch den Beichtvater. So musste das Schweigegebot kirchenrechtlich geregelt werden, was beim Vierten Laterankonzil (1215) geschah. Das Dekret Omnis utriusque sexus ordnete in Canon 12 die jährliche Beichte an und verfügte im Fall eines gebrochenen Beichtgeheimnisses die Suspension des Priesters. Er musste auf Lebenszeit in einem strengen Kloster Buße tun. Nach geltendem Kirchenrecht hat die Verletzung des Beichtgeheimnisses die sofortige Exkommunikation des Priesters zur Folge.[2]
Mit der Reformation entstanden einige Kritikpunkte an der bestehenden Praxis. Im 19. und 20. Jahrhundert erfuhr die Beichte in einigen liturgisch orientierteren Zweigen des Protestantismus einen Aufschwung.
Das Zweite Vatikanische Konzil und die damit einhergehende Liturgiereform in der römisch-katholischen Kirche betonten wieder mehr die Heilswirkung dieses Sakramentes und legte deshalb Wert darauf, dass dieses Sakrament als „Feier der Versöhnung“ (mit Gott, der Kirche und den Menschen) verstanden wird. Aus diesem Grund wird das Bußsakrament auch als Sakrament der Versöhnung bezeichnet.
Alle getauften Gläubigen sind zur häufigen Beichte eingeladen,[3] vor allem in den Bußzeiten der Kirche und vor den hohen Festtagen. Darüber hinaus sind diejenigen, die sich einer schweren Schuld bewusst sind, zum Empfang des Bußsakraments verpflichtet. Wer sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat.[4]
Das Kirchenmitglied soll wenigstens einmal im Jahr, möglichst in der österlichen Zeit, das Bußsakrament empfangen. (Can. 989 CIC). Den Gläubigen wird empfohlen, auch ihre übrigen („lässlichen“) Sünden zu beichten.[5]
In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Das Bußsakrament wirkt die Wiederherstellung der Taufgnade, die für das ewige Leben bei Gott notwendig ist. Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung (Katholischer Erwachsenenkatechismus).
Somit kann keine wirksame Lossprechung bekommen
Es gibt zwei ordentliche Formen der Feier des Bußsakraments:
Für Notsituationen (Lebensgefahr) vorgesehen ist die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution. Das Einzelbekenntnis darin vergebener schwerer Sünden muss, falls der Gläubige die Notsituation übersteht, so bald wie möglich nachgeholt werden (Can. 962 CIC).
Die gottesdienstlichen Ordnungen finden sich in: Die Feier der Buße nach dem neuen Rituale Romanum. Studienausgabe, hrsg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier und Zürich, Einsiedeln u. a. 1974. Die pastorale Einführung ist auch im Internet zugänglich.[6]
Die Feier der Versöhnung für Einzelne hat folgende Gestalt:
Nach dem Betreten des Beichtstuhls oder -zimmers macht der Beichtende das Kreuzzeichen und beginnt mit folgenden Worten:
Beichtender | Priester |
---|---|
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. | Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und Seiner Barmherzigkeit. |
Amen. |
Falls genügend Zeit vorhanden ist, kann der Priester ein Schriftwort lesen oder sprechen.
Nun erfolgt das eigentliche Bekenntnis der Sünden im Beichtgespräch. Der Priester kann dem Beichtenden am Ende des Gespräches eine angemessene Buße zur Genugtuung für seine Sünden auftragen. Diese kann den Charakter eines Gebets oder eines Werkes der Nächstenliebe haben.
Grundlegend bei der Beichte ist die sakramentale Lossprechung, die in der römisch-katholischen Kirche nur durch einen Priester in persona Christi und in persönlicher Gegenwart des Beichtenden erteilt werden kann. Einige Sünden, die mit einer dem Apostolischen Stuhl vorbehaltenen Exkommunikation verbunden sind, können nur nach Rückfrage (Rekurs) des Beichtvaters beim zuständigen hierarchischen Vorgesetzten losgesprochen werden. Im Fall des Schwangerschaftsabbruchs haben gemäß Beschluss der Österreichischen und Deutschen Bischofskonferenz alle Beichtväter die Vollmacht zur Absolution auch von der damit verbundenen Exkommunikation.
Der Beichtende, der im Bekenntnis seine Sünden und Verfehlungen vor dem Priester bekannt hat, spricht nun ein kurzes Reuegebet seiner Wahl und wird losgesprochen.
Beichtender | Priester |
---|---|
Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme Dich meiner, o Herr. | Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des + Vaters und des + Sohnes und des + Heiligen Geistes. |
Amen. |
oder auch in der lateinischen Form:
Beichtender | Priester |
---|---|
Deus, Pater misericordiarum, qui per mortem et resurrectionem Fílii sui mundum sibi reconciliavit et Spiritum Sanctum effudit in remissionem peccatorum, per ministerium Ecclesiae indulgentiam tibi tribuat et pacem. Et ego te absolvo a peccatis tuis in nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti. Amen. | |
Amen. |
Beichtender | Priester |
---|---|
Danket dem Herrn, denn er ist gütig. | |
Sein Erbarmen währt ewig. | |
Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden. |
Durch eine gültige Beichte erlangt der Gläubige nach katholischem Verständnis die Vergebung der gebeichteten Sünden. Befand sich der Gläubige aufgrund begangener schwerer Sünden nicht mehr im Stand der Gnade, so wird durch die Beichte dieser Sünden die Gemeinschaft mit Gott und der Kirche wiederhergestellt. Die Beichte tilgt jedoch nicht die durch die begangenen Sünden verursachten, zeitlichen Sündenstrafen, die gegebenenfalls noch im Fegefeuer (Reinigungszustand) verbüßt werden müssen. Gläubige, die neben der Sündenvergebung auch noch die Verminderung der zeitlichen Sündenstrafen erreichen wollen, können zusätzlich zur abgelegten Beichte einen Ablass erlangen. Da die Erlangung eines Ablasses an die Bedingung gekoppelt ist, dass sich der Gläubige im Stand der Gnade befindet, ist die Beichte somit oftmals Voraussetzung für das Erlangen eines Ablasses.
Die genaue Darlegung der römischen Bußlehre wurde erst nach der Reformation im Konzil von Trient (zwischen 1545 und 1563) definiert. Der Ablass als kirchliche Zugabe zur eigenen Mühe um Wiedergutmachung zeitlicher Sündenfolgen ist seither nicht mehr käuflich und wird deutlich vom Bußsakrament unterschieden.
Neben der sakramentalen Beichte kennt die Kirche auch die sogenannte Laienbeichte, die etwa von Thomas von Aquin ausdrücklich empfohlen wird. Sie ersetzt nicht die sakramentale Beichte und führt nicht zu einer Vergebung der Sünden. Insbesondere bei schweren Sünden ist die sakramentale Beichte notwendig. Die Wirkung der Laienbeichte besteht beispielsweise in einer erweiterten Gewissenserforschung, sie kann die Reue über Sünden vergrößern, sie ist eine Übung der Demut und sie kann eine sakramentale Beichte vorbereiten. So ist sie eine sinnvolle Ergänzung, ist aber wenig bekannt und wird deswegen kaum praktiziert.
In der orthodoxe Kirche wird die Beichte praktiziert und zu den Sakramenten gezählt. Die meisten Orthodoxen sehen eine kürzlich abgelegte Beichte als Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie an; einige der strikteren Kirchen spenden sie ausdrücklich nur an Gläubige, die am Vorabend gebeichtet haben.
Beichtstühle sind nicht üblich, gewöhnlich wird sich der Beichtende in einem Privatraum seines Beichtvaters einer Christus-Ikone zuwenden und so seine Beichte ablegen, wobei der daneben kniende Priester durch Gebete und Fragen helfen soll.
Viele Orthodoxe ziehen es vor, einen anderen Priester als den ihrer Ortsgemeinde als Beichtvater aufzusuchen; dabei soll der Beichtvater aber nicht von Beichte zu Beichte gewechselt werden. Wenn es ein Kloster in der Nähe gibt, wenden sich viele auch an einen Mönch als Beichtvater. Da die meisten orthodoxen Mönche keine Priester sind, holt der Mönch in diesem Fall zum Abschluss einen Priester hinzu, der dann die Lossprechung vollzieht.
Die altchristliche Form der Beichte vor der ganzen Gemeinde wird heute nur noch selten geübt; jedoch manchmal noch im Falle von Erwachsenentaufen, wenn der Täufling es wünscht. Die Lossprechung muss hier ebenfalls von einem Priester erteilt werden.
Martin Luther wandte sich zwar energisch gegen jede menschliche Leistung zur Sündenvergebung (sämtliche Sünden beichten zu müssen, Ablasshandel, etc.), befürwortete aber die Einzelbeichte. Er beichtete selbst regelmäßig, in schwierigen Zeiten sogar täglich. Die Kritik der lutherischen Reformation, insbesondere der Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche als Lehrnorm dieser Konfession, richtet sich also nicht generell gegen die Beichte, die als Sakrament nach den lutherischen Bekenntnisschriften verstanden werden muss, sondern gegen das, was als Fehlentwicklungen des römisch-katholischen Beichtinstituts gesehen wurde. Das römisch-katholische Bußinstitut umfasst:
Luther und die lutherischen Bekenntnisschriften widersprechen der römischen Lehrauffassung, dass der Mensch überhaupt in der Lage sei, eine vollkommene, alle Sünden umfassende Reue zu empfinden, da der Mensch nur einen Teil seiner Sünden erkennen könne. Weiter wird angemerkt, dass der Mut zur Beichte und die Absolution nicht aus der Zerknirschung des Herzens heraus erfolgen könne, sondern der sündige Mensch sich hin zum Opfer Christi zu wenden habe. Der Mensch als Sünder bleibt ein homo incurvatus in se ipsum (in sich gekrümmter Mensch). Der dritte Kritikpunkt wendet sich schon an dieser Stelle gegen die römisch-katholische Lehre von der Erbsünde, die in der römischen Tradition nicht so streng gefasst wird wie in der lutherischen Erbsündenlehre. Hierdurch ergebe sich viertens, dass das Evangelium in Christus nicht hinreichend gewürdigt werde. In der lutherischen Beichtlehre ist der Mensch nicht Subjekt des Handelns, sondern Objekt. Der sündige Mensch wird von Gott als solcher erkannt. Erst wenn der Mensch sich von Gott als Sünder erkennen lässt, wird ihm sein Sündersein bewusst. Erst durch das hermeneutische Prinzip – Gesetz und Evangelium – komme der Kontext zwischen Reue und Beichte zum Ausdruck.
Die Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften als alleinige gültige Lehrnorm in den lutherischen Kirchen treten für die Beichte ein, da sich nach lutherischer Bekenntnisauffassung in der Beichte die Rechtfertigung des Sünders vor Gott am deutlichsten ereignet. Neben Taufe und Abendmahl wird die Beichte als drittes Sakrament benannt. Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses definiert im 13. Artikel, dass als Sakramente im strikten Sinne Taufe, Beichte und Abendmahl zu gelten haben.
„Vere igitur sunt sacramenta baptismus, coena Domini, absolutio quae est sacramentum poenitentiae. Wahrhaft jedoch sind Sakramente die Taufe, das Mahl des Herrn, die Absolution, d.h. das Bußsakrament.“
– Apologie des Augsburger Bekenntnisses: BSLK S. 292, Z. 4
„Was ist die Beichte?
Die Beichte begreift zwei Stücke in sich: eins, dass man die Sünden bekenne; das andere, dass man die Absolution oder Vergebung vom Beichtiger (regelmäßig: der Pfarrer) empfange als von Gott selbst, und ja nicht daran zweifele, sondern fest glaube, die Sünden seien dadurch vergeben vor Gott im Himmel.
Welche Sünden soll man denn beichten?
Vor Gott soll man aller Sünden sich schuldig geben, auch die wir nicht erkennen, wie wir im Vaterunser tun. Aber vor dem Beichtiger (Pfarrer) sollen wir allein die Sünden bekennen, die wir wissen und fühlen im Herzen.“
An die Stelle der Einzelbeichte mit Handauflegung ist in den Gottesdiensten der lutherischen Landeskirchen seit dem „Berliner Beichtstuhlstreit“ (1698), vielfach die „Allgemeine Beichte“, ein Rüstgebet (Confiteor, die gemeinsame Bitte um Vergebung) getreten oder spezielle Buß- und Beichtgottesdienste. In vielen evangelischen Kirchen ist ein Sündenbekenntnis mit Zuspruch der göttlichen Vergebung der Sünde Teil der evangelischen Liturgie des Abendmahls. In den Gliedkirchen der VELKD werden seit 1993 drei Möglichkeiten für die Beichte innerhalb des Hauptgottesdienstes angeboten:
jeweils mit einer Zeit der persönlichen Gewissensprüfung, Absolutionsformel, gemeinsam oder durch den Liturgen, mit oder ohne Handauflegung. Daneben steht die freiwillige Praxis der Einzelbeichte, die in der Agende der VELKD geregelt ist, und deren liturgischer oder freier Form ein Gespräch vorangeht. Das Gegenüber des Beichtenden ist der Pfarrer bzw. die Pfarrerin. „Die Kirche beruft (ordiniert) und bevollmächtigt einzelne Christen, die Beichte zu hören und die Absolution zu erteilen“.[7]
Die Einzelbeichte „ist unzweifelhaft ein Ausdruck persönlicher Reife“[8] und überdies ein wichtiges seelsorgerliches Angebot, das in neuerer Zeit zunehmend in Anspruch genommen wird. Klaus-Peter Hertzsch schreibt dazu: „Es gibt auch in der evangelischen Kirche Menschen, die regelmäßig zur Beichte gehen […] Die Beichte hat in früheren Zeiten andere Formen gehabt, die uns heute fremd wären. Sie ist im Lauf der Geschichte auch missverstanden und missbraucht worden und so in Verruf gekommen. Sie hat in der römisch-katholischen Kirche einen viel festeren Platz als bei uns und gilt deshalb vielen als ‚typisch katholisch‘. Aber all das ändert nichts daran, dass uns hier eine Möglichkeit und große Hilfe gegeben ist, das, was uns bedrückt, verunsichert, wirklich loszuwerden, und das, wonach wir uns sehnen, zu gewinnen: Klarheit und Frieden für unser Leben.“[9]
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird die Beichte im Rahmen der lutherischen Messe entweder nach dem Eingangslied oder als gesonderter Beichtgottesdienst vor der Lutherischen Messe gehalten. Die Absolution wird unter Handauflegung jedem Pönitenten, der am Altar kniet, vom Pfarrer zugesprochen. Ebenso werden in der Einzelbeichte oder auch Privatbeichte vor dem Pfarrer Sünden bekannt, beispielsweise in der Sakristei, und im Namen des dreieinigen Gottes unter Handauflegung vergeben. Der Ablauf ähnelt in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche dem der allgemeinen Beichte im Rahmen einer lutherischen Messe. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche darf nur ein ordinierter Pfarrer die Beichte abnehmen.
Im Anglikanismus ist die Beichte gewöhnlicherweise ein Bestandteil des gemeinschaftlichen, öffentlichen Gottesdienstes, besonders bei der Eucharistiefeier. Diese Form der Beichte beinhaltet einen Aufruf zur Buße seitens des Priesters, eine Zeit des stillen Gebets, um ein stilles Gedenken der eigenen Sünden zu ermöglichen, eine Form der allgemeinen Beichte, die von allen Anwesenden gemeinsam gesprochen wird, und der Zuspruch der Absolution durch den Priester, der oft mit dem Zeichen des Kreuzes begleitet wird.
Die private Beichte (auch Ohrenbeichte genannt) wird auch von manchen Anglikanern praktiziert und ist besonders unter Anglokatholiken verbreitet.
Es besteht keine allgemeine Verpflichtung zur privaten Beichte, aber das Verständnis ist verbreitet, dass es unter bestimmten einzelnen Zuständen wünschenswert sei. Ein anglikanischer Aphorismus im Bezug auf diese Praktik besagt: „Alle dürfen; keiner muss; einige sollten.“[10]
Die reformierte Kirche lehnt die Einzelbeichte als normale Praktik ab. Für Ulrich Zwingli,[11] Heinrich Bullinger[12] und Johannes Calvin war die Beichte „nichtbiblische“ Praxis. „Erst dann, wenn einer es nicht mehr glauben kann, weil ihn sein Gewissen quält oder Zweifel am Erbarmen Gottes die Gewissheit erschüttert, braucht er Beistand“. Die Generalabsolution hingegen sei „etwas Verkorkstes und Altmodisches“ und in der reformierten Tradition seit über hundert Jahren kaum mehr genutzt.[13]
In der Reformierten Liturgie werden „Beichte und Absolution“ im Zusammenhang mit dem Abendmahl ausdrücklich erwähnt und ausgeführt.[14] Erwähnung findet die Beichte in der Reformierten Liturgie zudem im von Evangelischen Kirche der Union übernommenen Ordinationsvorhalt.[15]
Die „Ordnung“ der täuferischen Amischen sieht bei schweren Verfehlungen eines Gemeindemitglieds das Schuldbekenntnis vor der ganzen Gemeinde vor.
Auch in evangelikalen Gruppen gibt es oft eine Art Beichte in Form eines Sündenbekenntnisses vor einem Seelsorger, der die Vergebung zuspricht, manchmal anlässlich der Bekehrung, mancherorts auch als regelmäßige spirituelle Praktik. Dieser Seelsorger muss jedoch kein Geistlicher sein (Laienbeichte).
In allen Kirchen kennt man das Beichtgeheimnis: der Beichtvater (ggf. „auch Dolmetscher und andere, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind“, can. 983 CIC) ist zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was in der Beichte zur Sprache kam, selbst wenn er dafür den Martertod erleiden müsse (hl. Johannes Nepomuk); auch gegenüber sämtlichen staatlichen und kirchlichen Stellen. Er darf auch niemanden auf eine frühere Beichte ansprechen. Wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen erfährt, wird er den Beichtenden normalerweise auffordern, sich zu stellen, und dies sogar eventuell zu einer Voraussetzung für die Lossprechung machen; die Entscheidung bleibt aber beim Beichtenden. In den meisten Staaten ist das Beichtgeheimnis auch staatlicherseits voll anerkannt, sodass zum Beispiel ein Lauschangriff auf einen Beichtstuhl verboten ist.
Bei der Gewissenserforschung kann ein sogenannter Beichtspiegel hilfreich sein. Sein Aufbau soll eine gute Vorbereitung auf die Beichte ermöglichen.
Unter einem Beichtzettel (schedula confessionis) versteht man die vom Beichtvater übergebene Bescheinigung der abgelegten Beichte.
Der Psychiater und Theologe Johannes B. Torelló untersuchte die Beziehung zwischen Beichte und Psychotherapie und arbeitete die Unterschiede heraus.[16]
Nach Meinung der Psychoanalytikerin Eveline List wurde das Christentum im Mittelalter die bestimmende ideologische Macht, insbesondere die Etablierung der „Ohrenbeichte“ für alle Christen diente als Kontrolle der einzelnen Menschen, sie vermehrte die Macht der Kirche und propagierte die Idee der persönlichen Schuld.[17]
Taufe | Firmung | Eucharistie | Bußsakrament | Krankensalbung | Weihe | Ehe
Taufe | Konfirmation | Menschenweihehandlung | Beichte | Letzte Ölung | Priesterweihe | Trauung
Contenido de sensagent
computado en 0,031s